Freibeträge und Haushaltpauschalen für das Jahr 2018. Die Haushaltpauschalen und die Betriebskostenpauschalen sind 2018 leicht erhöht worden. Förderberechtigt sind Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder ein Haushalt mit einer behinderten Person. Gefördert werden Haushalte deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des WFNG nicht übersteigt. Für eine Familie mit 2 Kindern entspricht das einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 52.000 €.
Im Fördermodell Neubau können je nach Standort der Immobilie folgende Darlehen beantragt werden:
Grundpauschale 60.000 €/70.000 €/90.000€ /110.000€, Kinderbonus 15.000 € je Kind.
Die Darlehen sind mit 0,5% zu verzinsen. Es fällt eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,5% an.
Der Kinderfreibetrag und Förderbonus kann berücksichtigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Schwangerschaft bestätigt wird. Gebrauchtimmobilien werden wie Neubauimmobilie gefördert. Nur die Betriebskosten werden höher angesetzt.